Die mühevolle Suche nach einem neuen Flugplatz der MG Rigi
Die Modellfluggruppe Rigi wurde 1977 gegründet und hatte ihre „Homebase“ im Fänn bei Küssnacht am Rigi. Dieser Flugplatz war auch schon das Resultat intensiver Suche und alles andere als einfach. Mit der wachsenden Bautätigkeit geriet die Piste nahe an eine Industriezone und es ist eine Frage der Zeit, bis man aus Platz- und Sicherheitsgründen im Fänn keinen Modellflug mehr betreiben kann.
An der Generalversammlung 2006 wurde die Notwendigkeit einer Flugplatzsuche erstmals thematisiert. Danach sollten ganze 12 Jahre verstreichen, bis ein neuer Flugplatz bei Stockeri (Risch ZG) gefunden und ein regulärer Flugbetrieb aufgenommen werden konnte.
Engagierte Mitglieder suchten ab 2007 in einer ersten Phase die ganze Region zwischen Zuger See und Eschenbach nach geeigneten Fluggeländen ab. Ein erstes Projekt musste in bereits fortgeschrittener Evaluationsphase nach 4 Jahren Arbeit abgebrochen werden, da das Fluggelände nahe an Schrebergärten und einem Naturschutzgebiet lag und die Gemeinde keine Bewilligung erteilte. Dieses Projekt fand Anfang 2011 ein abruptes Ende, als der Grundeigentümer die für das Wiedererwägungsgesuch notwendige Unterschrift verweigerte.
Schliesslich fand sich 2012 in der Stockeri bei Risch ZG ein wohlgesonnener und engagierter Landwirt. Ein erstes Baugesuch wurde 2015 von Gemeinde und Kanton abgelehnt, obwohl wir den Standort gemäss den „Empfehlungen zur Standortevaluation von neuen Modellflugplätzen“ des SMV ausgearbeitet hatten. Wir waren der Meinung, dass dies eine gewisse Rechtssicherheit bietet und beschlossen daher, die juristische Unterstützung des SMV beizuziehen.
Das ursprüngliche Bestreben, alle Modellflugsparten auf einer Hartbelagspiste fliegen zu können, haben wir zugunsten einer Rasenpiste und Elektrobetrieb aufgegeben. Ein zweites Baugesuch wurde Ende 2015 allerdings vom Kanton wieder abgewiesen. Zudem trafen wir auf die erbitterte Gegenwehr von Flugplatzgegnern.
Eine Platzbesichtigung und eine Flugvorführung hat die Gemeinde nicht wahrgenommen, bis dies das Verwaltungsgericht schliesslich im Sommer 2016 anordnete. Die Diskussion um Emissionen verlief zu unseren Gunsten. Es wurden Meteo-Daten besorgt, um zu zeigen, wie stark der Platz überhaupt beflogen werden kann.
Es kam von Seiten Behörden die Idee zu einer aussergerichtlichen Einigung auf. Im Kanton Zug könnte man an einem Standort zusammen mit der MFG Zugerland einen Modellflughub bilden, was sich als nicht machbar erwies und hätte die Auflösung der MG Rigi bedeutet. Diese Zusatzschlaufe führte zu einer Sistierung des laufenden Verfahrens und zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung.
Anfang 2017 wurde beim Verwaltungsgericht Zug Beschwerde eingereicht. Am 28. März 2017 bestätigte dieses schliesslich, dass wir in der Stockeri einen Modellflugplatz betreiben dürfen. Zusätzliche Einschränkungen in der Betriebszeit sind auf Wildtierbewegungen in der Dämmerungszeit zurückzuführen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Baubewilligung in dem Sinne. Bewilligt wurden das Betreiben von Flugmodellen auf der definierten Graspiste sowie definierte Parkräume. Es dürfen keinerlei Bauten errichtet werden. Gerätschaften dürfen beim angrenzenden Bauernhof eingestellt werden. Alle künftigen Änderungen sind bewilligungspflichtig. Der Betrieb wurde sehr defensiv aufgenommen, weshalb man erst im 2018 von einer Flugsaison sprechen konnte.
Nicht genug; nachdem die Rechte am Boden geklärt waren, standen die Rechte in der Luft im Mittelpunkt. Unsere Flugzone befindet sich teilweise in einer Flugverbotszone. Also musste mit dem Betreiber dieses Heliports ein Vertrag abgeschlossen werden. Dies war zwar kein Problem, musste aber auch gemacht werde.
Fazit
Die Suche nach einem Modellflugplatz ist eine wirkliche Herausforderung.
Um ein solches Projekt zu „stemmen“, braucht es vor allem ein riesiges Engagement einzelner Personen und ein eiserner Durchhaltewille und es braucht immer auch ein Leader, der „am Karren zieht“.
Es empfiehlt sich, früh mit dem SMV Kontakt aufzunehmen. Wir durften auf die Hilfe des SMV, vor allem in den Personen von Adi Eggenberger und Markus Dormann zählen. Wenn man auf Personen mit Erfahrung zurückgreifen kann, ist das eine äusserst grosse Hilfe. Zudem ist man sehr einsam, wenn man den Behörden gegenüber steht. Da ist das Bewusstsein, einem Verband anzugehören, der einem mit Rat und Tat zur Verfügung steht, sehr wichtig. Dafür sind wir sehr dankbar.
Ohne juristische Unterstützung hätten wir das Projekt niemals stemmen können. Es wäre an den Anwaltskosten gescheitert. Die Rechtsschutzversicherung der CAP hat alle Anwaltskosten übernommen und wir haben nie eine Rechnung gesehen.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass juristische Unterstützung alleine nicht reicht. Es müssen immer wieder Unterlagen und Beweise in zeitraubender Kleinarbeit beschafft werden. Es gilt immer wieder fremdbestimmte Termine wahrzunehmen. Man ist immer Bittsteller und man darf sich für nichts zu gut sein. Dies halten wir für den härtesten Teil der Arbeit und man braucht einen sehr langen Atem.
Daniel Marty, Präsident MG Rigi
|