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Die vom SMV ausgehandelten Privilegien gelten für Modellluftfahrzeuge, die im Rahmen des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) geflogen werden. Dies ist der Fall wenn der Modellflugpilot:
Andere Piloten sowie Piloten von unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die keine Modellluftfahrzeuge sind, müssen die neuen EU-Vorschriften einhalten.
Die Anforderungen für das Modellfliegen in der Schweiz (ab 1. Januar 2023)
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open/modellluftfahrzeuge.htmlFolgende Anforderungen müssen in der Schweiz für den Betrieb eines Modellluftfahrzeuges eingehalten werden:
Sonntag, 1. Januar 2023
Sonntag, 13. Juni 2021
Freitag, 2. April 2021
Dienstag, 8. Dezember 2020
Dienstag, 16. Juni 2020
Freitag, 1. März 2019
Dienstag, 16. Oktober 2018
Donnerstag, 21. Juni 2018