Neue EU Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge
Am Donnerstag, den 28. Februar, hat die EU neue EU-weite Regeln für den Betrieb unbemannter Flugzeuge verabschiedet. Obwohl der Schwerpunkt der Regeln auf so genannten "Drohnen" liegt, gelten sie auch für den gesamten Modellflugbetrieb mit Ausnahme des Indoor-Fliegens.
In den letzten Monaten ist es dem SMV in enger Zusammenarbeit mit Verbänden mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Modellflugunion (EMFU) und dem Weltluftsportverband (FAI) gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen zu erreichen. Dies hat zur Folge, dass die Schweiz bei der Übernahme der Gesetzgebung beschliessen kann, ihr derzeitiges liberales System für den Betrieb von Modellflugzeugen ohne wesentliche Änderungen zu behalten. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang dies der Fall sein wird, liegt nun bei den Schweizer Behörden, insbesondere beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL hat uns mehrfach versichert, dass es beabsichtigt, unsere derzeitigen Regeln beizubehalten. Der SMV arbeitet mit dem BAZL zusammen, um dies sicherzustellen.
Wenn das BAZL sicherstellt, dass Modellflugpiloten wie bisher in der Schweiz weiterfliegen können, könnte der SMV mit der Anwendung der neuen EU-Gesetzgebung leben. Das würde auch bedeuten, dass der SMV nicht mehr unbedingt die Notwendigkeit sieht, den Betrieb von Modellflugzeugen von der Anwendung des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU auszunehmen, wie es der im Juni 2018 von AeCS-Zentralpräsident und Nationalrat Matthias Jauslin eingereichte Antrag "Liberale Schweizer Modellfluggesetzgebung nicht gefährden" fordert.
Eigene Regeln für "Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden"
Die wichtigste Bestimmung des neuen EU-Rechts ist die Möglichkeit, dass Staaten eigene Regeln für "Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden" (Artikel 16) beschliessen können. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz einem Modellflugclub oder -verband auf Antrag eine Bewilligung erteilen, welche die Bedingungen für den Betrieb von Modellflugzeugen im Rahmen dieser Clubs und Verbände festlegt. Diese Bewilligung wird auf Grundlage der nationalen Vorschriften beschlossen. Die einzige zwingende EU-Anforderung ist, dass alle Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 g betreiben, in ein nationales Register eingetragen werden müssen, das mit Registern in der gesamten EU verbunden ist. Clubs und Verbänden ist es erlaubt, selber diese Registrierung für seine Mitglieder zu vollziehen, wodurch zusätzliche Aufwendungen für unsere Mitglieder vermieden werden. Jedes SMV-Mitglied kann so automatisch registriert werden. Diese Registrierung ist in der gesamten EU gültig (d.h. es ist keine weitere Registrierung erforderlich, wenn ein Pilot in einem EU-Land fliegen möchte). Die Registrierungsnummer muss am Modellflugzeug angebracht werden.
Die Rechtsvorschriften sehen keine weiteren Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Modellflugzeugen im Rahmen dieser Bewilligung vor. Das bedeutet, dass das BAZL beschliessen kann, die derzeitig gültigen Regeln beizubehalten. Die Fortführung des derzeitigen Systems wie bisher ist die Hauptforderung des SMV in unseren Gesprächen mit dem BAZL.
Ein wichtiger Punkt ist was unter "Aktivitäten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden" zu verstehen ist. Es ist klar, dass die Bewilligung zumindest für alle SMV-Mitglieder und Gäste unserer Vereine und Verbände gelten muss. Die Bewilligung muss nicht nur das Fliegen auf den Flugplätzen unserer Clubs erlauben, sondern auch an allen anderen Orten, an denen wir unsere Modelle derzeit fliegen dürfen. Um eine Fortführung der derzeitig gültigen Regeln für alle Modellflugpiloten in der Schweiz zu gewährleisten, ist der SMV der Ansicht, dass der Geltungsbereich der Bewilligung alle Modellflugpiloten in der Schweiz (nicht nur die SMV-Mitglieder und unsere Gäste) erfassen muss.
Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln
Es ist zu erwarten, dass die EU-Regeln in Juni 2019, kurz nach ihrer Veröffentlichung, in Kraft treten. Die Registrierungspflicht wird in der EU ab dem 1. Juni 2020 angewendet, und die Bewilligung zum Weiterfliegen im Rahmen von Vereinen und Verbänden muss bis am 1. Juni 2022 erteilt werden. Bis dahin können Modellflugpiloten weiterhin nach der aktuellen nationalen Gesetzgebung fliegen. Es ist zu erwarten, dass die Schweiz die Regeln ab 2020 übernehmen wird, dabei aber die Möglichkeit nutzt, schweizerische Regeln für "Tätigkeiten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden" zu erlassen, die den Modellflug wie bisher ermöglichen.
Die Regeln für Aktivitäten nicht «im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden» («Open Category»)
Die Basis der neuen EU Regeln für unbemannte Flugzeuge sind die Regeln der Open Category. Diese Open Category Regeln gelten für alle Modellflugaktivitäten, wenn die Nationale Behörde keine eigenen Regeln für die Aktivitäten im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden erlässt.
Die Regeln für diese Open Category wurden für unbemannte Flugzeuge geschrieben, die allgemein als Drohnen bezeichnet werden, nicht aber für Modellflugzeuge. Frühere Entwürfe dieser Regeln hätten den Betrieb von Modellflugzeugen massiv eingeschränkt, vor allem bezüglich maximaler Flughöhe beim Hangfliegen und Distanz zu unbeteiligten Personen. Dank den Bemühungen der Modellflugverbände wurden diese Einschränkungen entschärft. Infolgedessen verbessern die Regeln der Open Category die Bedingungen für Modellpiloten in EU-Mitgliedstaaten, welcher derzeit unter sehr restriktiven Regeln leiden. Für Länder, die derzeit über eine liberale Regelung für den Betrieb von Modellflugzeugen verfügen (wie die Schweiz und Deutschland), würde das Fliegen nach den Regeln der Open Category aber zu ernsthaften und inakzeptablen Einschränkungen führen.
Die Regeln der Open Category sind sehr komplex und hängen ab vom Gewicht des Flugzeugs und vom Ort, an dem es geflogen wird. Die wesentlichen Regeln sind:
- Eine Gewichtsbegrenzung von 25 kg;
- Fliegen nur in Sichtweite, in sicherer Entfernung von Personen und nicht über Versammlungen von Personen;
- Ein Mindestalter von 16 Jahren, dass ein Mitgliedstaat auf 12 Jahre reduzieren kann, mit der Möglichkeit, dass noch jüngere Personen unter Aufsicht eines qualifizierten Piloten von mindestens 16 Jahren fliegen dürfen;
- Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss am Flugzeug angebracht werden;
- Alle Piloten müssen einen theoretischen Online-Trainingskurs absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen (gültig für fünf Jahre).
- Eine maximale Entfernung von 120 Metern vom Boden (vertikal und horizontal). Dank unserer Bemühungen beträgt die Höhenbegrenzung bei Segelflugzeugen bis 10kg zwar immer noch 120 Metern, wird aber jetzt ab Standort des Piloten gemessen und eine horizontale Einschränkung ausser der Sichtweite entfällt, was das Fliegen am Hang weiterhin ermöglicht
Darüber hinaus hat die EU kürzlich mit der Verabschiedung der sogenannten «Delegierte Verordnung» eine Reihe von Anforderungen für die Zulassung und den Verkauf von unbemannten Flugzeugen festgelegt. Diese gelten jedoch nicht für Modellflugzeuge, die "privat gebaut" sind (definiert als "für den Eigenbedarf des Erbauers montiert oder hergestellt, mit Ausnahme von unbemannten Flugzeugsystemen, die aus Teilen bestehen, welche als ein kompletter Bausatz in Verkehr gebracht werden"). Diese «Delegierte Verordnung» enthält auch Regeln für den Zugang von Piloten aus Drittländern, die sich in dem ersten EU-Land registrieren müssen, in dem sie fliegen wollen.
Nächste Schritte
Die Hauptaufgabe des SMV wird es nun sein, die Fortführung unserer bestehenden Regeln in der Schweiz zu sichern, auch nach der Anwendung der neuen EU-Vorschriften in der Schweiz. Aber die Arbeit des SMV hört hier nicht auf. Wir werden die Umsetzung der neuen Vorschriften in der EU weiterverfolgen und insbesondere darauf achten, dass alle EU-Leitfäden zu den Vorschriften (z.B. für das Anbringen der Registrierungsnummer am Modellflugzeug) praktikabel sind. Wir wissen auch, dass viele unserer Mitglieder regelmässig in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten fliegen. Deshalb werden wir mit Verbänden in diesen Ländern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder dort nach den gleichen Regeln, die für die Mitglieder der Verbände dieser Staaten gelten, fliegen dürfen.
Links zum Herunterladen der Gesetzgebung (Achtung: dieser Text ist nicht die endgültige Version, er enthält Fehler und ist in Englisch):
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