Information des SMV zur zukünftigen Regulierung des Modellflugs in der Schweiz - Stand Oktober 2018
Im Juni dieses Jahres hat Nationalrat und AeCS Zentralpräsident Matthias Jauslin eine Motion im Nationalrat eingereicht, welche darauf abzielt, den Betrieb von Modellflugzeugen vom bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz auszunehmen und den Betrieb von Modellflugzeugen weiterhin nach Schweizer Recht zu belassen. Leider hat der Bundesrat die Motion in seiner Stellungnahme vom 5. September nun dem Parlament zur Ablehnung empfohlen.
Der SMV und der Aero-Club des Schweiz AeCS unterstützen diese Motion vollumfänglich. Die Begründung für diese Ablehnung ist bestenfalls fragwürdig. Sie scheint eher auf einer instinktiven Angst zu beruhen, neue "Baustellen" in die Beziehungen zur EU einzuführen, als auf einer überlegten Abwägung von Interessen und Risiken.
Wir sind mit der Antwort des Bundesrats nicht einverstanden und Matthias Jauslin hat dies dem Bundesrat bereits offiziell kommuniziert. Damit gelangt die Motion auf die Traktandenliste des Nationalrats und wird dort voraussichtlich in der Frühlingssession 2019 behandelt.
Um eine positive Behandlung der Motion sicherzustellen, müssen wir nun in den nächsten Monaten die Grundlagen schaffen. Dazu benötigen wir vorerst ein Medienecho welches die Parlamentarier über unser Anliegen aufklärt und dafür sensibilisiert. Hier ist der SMV auf tatkräftige Hilfe der Modellflug Regionalverbände, der Vereine und der einzelnen Mitglieder angewiesen. In einer späteren Stufe werden wir die Parlamentarier koordiniert und persönlich angehen müssen.
Hintergrund der Motion ist, dass die EU derzeit einen neuen Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen vorbereitet, der auch den Betrieb von Modellflugzeugen umfasst.
Der SMV arbeitet aktiv mit Verbänden in der EU zusammen, um unseren Sport auch in diesem Rechtsrahmen unter angemessenen Bedingungen ausüben zu können.
Es ist uns gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen in den letzten Entwürfen zu sichern. Die EU überarbeitet derzeit ihren Vorschlag, und ein neuer Entwurf sollte in Kürze veröffentlicht werden. Trotz der Änderungen und Ausnahmen, die wir in den letzten anderthalb Jahren erreicht haben, wird der EU-Rahmen jedoch unnötig komplex bleiben und die Ausübung unseres Sports unverständlicherweise einschränken. Die bevorstehenden EU-Rechtsvorschriften werden zum Beispiel den Betrieb von Modellflugzeugen auf eine maximale Höhe von 120 m beschränken. Ausnahmen von dieser Höchstgrenze sind voraussichtlich nur für Mitglieder von Verbänden und Vereinen möglich. Die Ausnahmen decken möglicherweise auch nicht alle Standorte ab, an denen wir derzeit fliegen und erfordern ein aufwändiges Prozedere. Darüber hinaus wird die kommende Gesetzgebung die Registrierung und einen Kenntnisnachweis aller Modellflugzeugpiloten erfordern, wodurch eine praktische und wahrscheinlich auch finanzielle Belastung für die jetzigen Piloten und eine Barriere für neue Piloten eingeführt wird.
Die ausgezeichnete Sicherheitsbilanz unseres Sports beweist, wie gut sich die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz für alle Beteiligten bewährt haben und keine wesentlichen Änderungen erfordern. Es besteht kein Grund oder Notwendigkeit, die neuen EU-Vorschriften auf den Betrieb von Modellflugzeugen in der Schweiz anzuwenden.
In seiner Ablehnung der Motion besteht der Bundesrat darauf, die gesamte bevorstehende EU-Gesetzgebung in der Schweiz umzusetzen, "nur so könne der wachsenden Schweizer Drohnenindustrie in Europa der Marktzugang gesichert werden". Darüber hinaus macht er geltend, dass eine Ausnahme für Modellflugzeuge in der Schweiz gegenüber der EU nicht gerechtfertigt werden kann, "weil sich die Rahmenbedingungen für Modellflugzeuge in der Schweiz nicht wesentlich von jenen in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden". Zudem argumentiert der Bundesrat, es sei nicht möglich, eine "ausreichend klare Trennungslinie zwischen dem Modellflug und dem Betrieb von Drohnen" herzustellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, "bei einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Freizeitaktivitäten müssen wohl Erstere priorisiert werden". Dabei weist der Bundesrat auch darauf hin, dass das BAZL eng mit uns zusammenarbeiten wird, um eine "pragmatische Umsetzung der Regeln in der Schweiz mit für den Modellflug geringem Zusatzaufwand" unter Nutzung der "zahlreiche Erleichterungen für den Modellflug" der EU-Gesetzgebung zu gewährleisten.
Die Annahme des Bundesrates, die Rahmenbedingungen für den Modellflug würden sich in der Schweiz nicht wesentlich von denen in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden, ist unzutreffend. Tatsache ist vielmehr, dass uns die meisten ausländischen Modellflugpiloten für unsere vernünftige und liberale Modellfluggesetzgebung beneiden. Nicht von ungefähr finden viele Flugversuche und -erprobungen mit Drohnen im schweizerischen Luftraum statt. Während die neue EU-Gesetzgebung für viele EU-Mitgliedstaaten nur eine leichte Verschärfung oder (z.B. in Frankreich) sogar eine Erleichterung bedeutet, stellt sie für die Schweiz eine erhebliche Verschärfung dar. Zudem ist der Modellflug in der Schweiz aufgrund von geografischen Gegebenheiten und einem offeneren Rechtsrahmen wesentlich vielfältiger und verbreiteter als in vielen EU-Mitgliedstaaten. In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten findet der Modellflug meist auf zugelassenen Flugplätzen statt. In der Schweiz gibt es Hangflugplätze und Privatflugplätze oder einfach nur Vereinbarungen mit Bauern oder man fliegt in abgelegenen Gebieten.
Auch die Aussage, es sei unmöglich, eine "ausreichend klare Trennungslinie zwischen dem Modellflug und dem Betrieb von Drohnen" zu ziehen, vermag nicht zu überzeugen. Der SMV hat dazu einen konkreten Textvorschlag erarbeitet und dem BAZL übermittelt. Auch der vom Bundesrat unterstützte Antrag von Nationalrat Candinas (siehe unten) fordert diese Trennung. Der Bundesrat widerspricht sich daher in diesem Punkt. Zudem ist es schwer zu verstehen, was die "wirtschaftlichen Interessen" sind, wenn der Bundesrat feststellt: "bei einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Freizeitaktivitäten müssen wohl Erstere priorisiert werden". Die Befreiung von der EU-Gesetzgebung nur für Modellflugzeuge schadet in keiner Weise den schweizerischen wirtschaftlichen Interessen. Die Zusammenarbeit mit der EU würde weiterhin den Betrieb von Drohnen umfassen und den Zugang der Schweizer Drohnenindustrie zum EU-Markt ermöglichen. Darüber hinaus ist der Vergleich insofern falsch, als er das Modellfliegen auf eine reine "Freizeitaktivität" reduziert. Damit wird das wirtschaftliche Interesse an einer liberalen Regelung für Modellflugzeuge nicht anerkannt. Wie auch Nationalrat Jauslin in seiner Motion ausdrücklich feststellt: "Modellflug ist viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität: Zunächst bietet er Jugendlichen Zugang zu Fliegerei und Technik. Darüber hinaus trägt er massgeblich zur Innovation in der Luftfahrt bei, sind doch die Entwicklung umweltschonender Elektromotoren oder Verbesserungen im Bereich der Aerodynamik massgeblich auf Versuche und Erkenntnisse aus dem Bau von Modellflugzeugen zurückzuführen".
Der SMV arbeitet weiterhin mit dem BAZL zusammen, um die EU-Gesetzgebung in eine vernünftige Richtung zu lenken und im Rahmen des Möglichen auch eine pragmatische Umsetzung in der Schweiz sicherzustellen. Die Erwartung des Bundesrats, dass eine "pragmatische Umsetzung der Regeln in der Schweiz mit für den Modellflug geringem Zusatzaufwand" möglich ist, ist aber auf der Grundlage der aktuellen EU-Entwürfe sehr optimistisch.
Es ist wichtig zu betonen, dass der SMV die Notwendigkeit robuster Regeln für den Betrieb von Drohnen anerkennt, insbesondere angesichts der zunehmenden Zahl von Vorfällen und der Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre. Solche Regeln wurden beispielsweise im der Motion Candinas gefordert. Dieser Antrag, der sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat angenommen und interessanterweise auch vom Bundesrat unterstützt wurde, stellte aber auch klar, dass der EU-Ansatz, traditionelle Modellflugzeuge und Drohnen gleich zu behandeln, zu vermeiden und die aktuelle liberale Schweizer Regelung beizubehalten ist.
Der Bundesrat muss seine Prioritäten klar definieren. Die Schweiz hat nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen, wenn sie Modellflugzeuge von der Anwendung des bilateralen Luftverkehrsabkommens ausnimmt.
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